Rechtsberatung
Sozialrechtliche Beratung
Unsere Beraterinnen und Berater informieren über grundlegende, mit einer Seheinschränkung verbundene Rechte und Nachteilsausgleiche. Sie unterstützen beim Umgang mit Sozialleistungsträgern oder Behörden. Ist eine juristische Fachberatung angezeigt oder geht es gar um eine Rechtsvertretung, vermitteln sie auf Wunsch an die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen“.
Rechtsberatung und -vertretung durch die Rechtsberatungsgesellschaft „Rechte behinderter Menschen gGmbH“ (rbm)
Die rbm bietet
- Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu allen im Zusammenhang mit Ihrer Augenerkrankung stehenden Rechtsfragen
- eine Beratung durch gut ausgebildete Juristinnen und Juristen, die selbst Seheinschränkungen haben und in allen mit einem Sehverlust verbundenen Fragen kompetent sind
- auf Wunsch kompetente Vertretung in sozial- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren
Für Mitglieder der Landesorganisationen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV), des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. (DVBS), der PRO RETINA und des Vereins Leben mit Usher e.V. ist die Rechtsberatungsleistung bereits durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Weitere Informationen finden sie auf der Internetseite der rbm:
http://www.rbm-rechtsberatung.de
Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechteridentitäten (siehe auch www.dbsv.org/gendern.html)