Beraterqualifizierung

Die Ausbildung umfasst mindestens 150 Stunden. Inhalte sind:

  • Gestaltung von Beratungssituationen, Gesprächsführung unter Berücksichtigung der Seheinschränkung
  • Spezielle Zielgruppen in der Beratung (z. B. Neubetroffene, Senioren, Menschen mit Diabetes, Angehörige, Eltern und Kinder, Menschen mit weiteren Behinderungen)
  • Psychische Verarbeitung von Behinderung, Krankheit, Sehverlust
  • Augenmedizinisches Grundwissen
  • Low Vision (Vergrößerung, Beleuchtung, Kontraste, Sehfunktionstrainings)
  • Hilfsmittel (optisch, elektronisch, sprechend, tastbar)
  • Rehabilitation zur Bewältigung des Alltags, Orientierung und Mobilität, lebenspraktische Fähigkeiten
  • Bildung und berufliche Teilhabe
  • Recht: Schwerbehindertenausweis und Nachteilsausgleiche, Sehbehinderten- / Blindengeld, Blindenhilfe / Sozialleistungen, Patientenrechte, Hilfsmittel
  • Grundlegende Informationen zur Teilnahme am Straßenverkehr
  • Freizeitgestaltung
  • Dokumentation und Datenschutz
  • Umgang mit Assistenz
  • Netzwerkaufbau und -pflege
  • Einführung in die Methodik der kollegialen Beratung
  • Geschichte, Struktur und Ziele des DBSV

Vor Schulungsbeginn wird eine Qualifizierungsvereinbarung abgeschlossen, die die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt. Die Ausbildung endet mit einem Leistungsnachweis. Der erfolgreiche Abschluss wird mit einem Zertifikat dokumentiert.

Die Beraterinnen und Berater vertiefen und erweitern ihr Wissen unter anderem mithilfe eines regelmäßig erscheinenden Newsletters „Blickpunkt Aktuell“. Zudem bilden Sie sich mindestens einmal im Jahr weiter.

Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechteridentitäten (siehe auch www.dbsv.org/gendern.html)